Dr. Scheuerlein operiert einen Patienten im OP-Saal
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Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse werden sowohl bei gutartigen als auch bei bösartigen Erkrankungen notwendig. Zu den gutartigen Erkrankungen zählen die akute und chronische Entzündung und deren Folgen (Pseudocysten, Verengungen des Bauchspeicheldrüsenganges).

Bei bösartigen Tumoren wird je nach Lage des Tumors die Entfernung des Bauchspeicheldrüsenkopfes oder -schwanzes durchgeführt. Diese Operation erfordert große Erfahrung. Aus diesem Grund wurden diese Eingriffe in die sogenannte Mindestmengenverordnung aufgenommen, deren Vorgaben wir in unserer Klinik vollständig erfüllen.

Eingriffe an der Gallenblase erfolgen vorwiegend minimal-invasiv (laparoskopische Cholecystektomie) und gehören zu den Routineeingriffen in der Visceralchirurgie. Bei gleichzeitig vorliegenden Gallengangssteinen werden diese von der Medizinischen Klinik I entfernt (ERCP) und anschließend die Operation der Gallenblase durchgeführt („Splitting–Verfahren“). Selten machen bösartige Tumoren der Gallenblase neben der Entfernung des Organs die Mitresektion des angrenzenden Lebergewebes notwendig.

Gutartige und bösartige Erkrankungen der Leber können durch Resektion behandelt werden. Bei kleineren Befunden kann sich das Resektionsausmaß auf ein Segment beschränken, während  ausgedehnte Veränderungen die Resektion eines Leberlappens notwendig machen.

Für all diese Verfahren stehen in unserer Klinik moderne Geräte zur Verfügung (intraoperative Ultraschallsonde, Ultraschallskalpell und Argonbeamer zur Versiegelung der Resektionsfläche). Angeborene Lebercysten lassen sich auch durch einen minimal-invasiven Eingriff behandeln.