Das Krankenhaus wurde im Jahr 2014 um einen großen Gebäudeteil erweitert, indem sich u.a die Neurologie befindet.
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Vorerst keine Lockerungen in Krankenhäusern

Trotz Inzidenzstufe 0: St. Vincenz-Kliniken halten weiterhin an erprobten Schutzmaßnahmen fest – ein mitgebrachtes Testergebnis verkürzt die Wartezeit

Mit der in NRW eingeführten „Inzidenzstufe 0“ gehen viele Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte einher, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen: Kontaktbeschränkungen und das Einhalten des Mindestabstands zu anderen Personen werden lediglich empfohlen, sind nicht mehr verpflichtend. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für die St. Vincenz-Kliniken. Hier haben die erprobten Hygienemaßnahmen und Besucherbeschränkungen oberste Priorität.

„Angesichts der landesweiten niedrigen Inzidenzzahlen kehrt in viele Bereiche ein Stück Normalität ein. Doch wir können uns in keinem Fall mit dem Einzelhandel oder der Gastronomie vergleichen. Wir als Krankenhaus müssen auch weiter sehr achtsam sein und halten uns strikt an die empfohlenen Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes und des Robert-Koch-Institutes“, betont Dr. Lutz Mahlke, Vertreter des Ärztlichen Direktors der St. Vincenz-Kliniken. Dazu zähle auch die eingeschränkte Besucherregelung, für die das Krankenhaus derzeit viel Kritik einstecken müsse. „Wir freuen uns alle darüber, dass wir das absolute Besuchsverbot vor vier Wochen aufheben konnten. Nun liegen uns allerdings einige Beschwerden wegen der langen Wartezeiten vor den Eingängen vor“, berichtet Jürgen Thau, kaufmännischer Geschäftsführer der St. Vincenz-Kliniken. Er bittet um Verständnis: „Wir müssen alle Besucher einzeln erfassen, die Körpertemperatur überprüfen und die Nachweise der Impfung, Genesung oder der Schnelltests kontrollieren – bzw. die Besucher selber testen. Für uns sind dies unerlässliche Maßnahmen, um ein unbemerktes Einschleusen des Corona-Virus in unser Krankenhaus zu verhindern. Schon ein einziger unbemerkter Fall könnte bei uns zu großen Problemen führen.“ Da die neuen Virus-Varianten auch vor Geimpften keinen Halt machen, könne jeder Besucher ein potenzielles Risiko darstellen. Die Verantwortlichen bitten daher um Verständnis für die weiterhin geltenden Maßnahmen.

„Wir haben nur wenige Kapazitäten, um die Schnelltests bei Besuchern in unserem Krankenhaus durchzuführen. Zu der Wartezeit bis man mit dem Test an der Reihe ist, kommt die Wartezeit bis das Ergebnis vorliegt hinzu“, erklärt Ralf Diermann, stv. Pflegedirektor. Wer sich schon vorher in einem Testzentrum testen lasse, könne die Wartezeit bis zum ersehnten Krankenbesuch somit erheblich verkürzen. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Darüber hinaus appellieren die Verantwortlichen der St. Vincenz-Kliniken, dass alle Besucher auch in den Patientenzimmern sorgsam auf das Einhalten eines Mindestabstands sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes achten. „Helfen Sie aktiv dabei mit, unsere Patienten und Mitarbeiter vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen!“

Die Besucherregelungen im Überblick

  • Die Besuchszeit liegt in allen Betriebsstätten der St. Vincenz-Kliniken zwischen 14.00 und 18.00 Uhr
  • Ein Besucher darf pro Tag einen Patienten besuchen. Der Besucher darf im Laufe des Aufenthaltes wechseln: Jedoch besteht eine Beschränkung auf maximal 2 Personen pro Patient pro Krankenhausaufenthalt.
  • Den Besuchern wird nur Zutritt gewährt, wenn eines der „3G“ erfüllt ist:
    • ein Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums (max. 24 Stunden alt) ist mitzubringen bzw. es muss im Krankenhaus ein Test erfolgen oder
    • vollständiger Impfschutz besteht (Impfausweis oder amtliches Dokument nötig) oder
    • ein Genesenen-Nachweis vorliegt
  • Ausnahmen von den Besuchszeiten bestehen bei Besuchern von Patienten in kritischem Gesundheitszustand, Vätern, die ihre Partnerin während der Geburt begleiten und Eltern, deren Kinder in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin versorgt werden. Die „3G“-Regel gilt hier ebenfalls.