Dabei wurden die Generalbevollmächtigten und der gerichtlich bestellte Sachwalter damit beauftragt, kurzfristig mit den Vertretern des bisherigen Gesellschafters eine schriftliche Vereinbarung über die Finanzierung des angedachten Insolvenzplans zur Sanierung der Kliniken auszuarbeiten. Diese könnte sodann im Rahmen der Gläubigerversammlung am 12.12.2023 freigegeben werden und Grundlage für eine baldige Vorlage des Insolvenzplans zur Beendigung des Verfahrens im Frühjahr 2024 sein.
Soviel steht bereits fest: „Die St. Vincenz-Kliniken werden auch in Zukunft in katholischer Trägerschaft bleiben“, erklärt André Dobiey, einer der beiden Generalbevollmächtigten des Krankenhauses. Private Bieter seien nicht mehr am Investorenprozess beteiligt. Das in Bezug auf eine kurzfristige Umsetzbarkeit tragfähigste Angebot kommt dabei von den bisherigen Gesellschaftern, der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn. Dieses gelte es nun, in einer aus Sicht der Gläubiger hinreichend belastbaren Form als Grundlage für den Insolvenzplan zu finalisieren. Man bleibe aber auch in Gesprächen mit möglichen externen Bietern aus dem katholischen Umfeld, so Dobiey.