Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass für alle gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ein so genanntes Entlassmanagement (EM) durchzuführen ist. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der dazu ergangenen Rahmenvereinbarung. In der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH mit ihren drei Krankenhäusern in Paderborn und Salzkotten führen wir das EM auch für privat versicherte Patienten und für Selbstzahler durch. Das EM richtet sich an alle Patienten, die im unmittelbaren Anschluss an ihre Krankenhausbehandlung weitere Versorgung benötigen. Ziel des EM ist es, dass die Versorgung dieser Patienten sofort nach der Entlassung aus unserem Hause übergangsweise solange sichergestellt ist, bis der Patient sich an seinen niedergelassenen Arzt wenden kann. Für die weitere Versorgung ist dann der niedergelassene Arzt (Hausarzt, Facharzt) des Patienten da.
Um ein EM bei einem Patienten durchführen zu können, benötigen wir zwingend die Zustimmung des Patienten. Es geht dabei um die Durchführung des EM an sich, um die dazu erforderliche Datenweitergabe und –verarbeitung und ggf. die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse bzw. die private Krankenversicherung. Dazu haben wir für gesetzlich versicherte Patienten die amtlichen Vordrucke (Infoblatt und Muster-Einwilligungserklärung, so genannte Anlage 1a und 1b) beigefügt, diese finden Sie unten. Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Infoblatt und Einwilligung in einem separaten Dokument zusammengefasst, dieses finden Sie unten. Ist die Zustimmung vom Patienten – oder seinem Vertreter (Angehöriger, Betreuer) – erteilt und benötigt der Patient diese Versorgung, führen wir das Entlassmanagement durch ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflege, Sozialdienst und ggf. weiteren Mitarbeitern durch.
Für unsere Patienten haben wir ein Infoschreiben zusammengestellt, dass Ihnen das EM für Sie als Patient näher erläutert. Dieses Schreiben finden Sie unten.
Für die Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Heime, Reha-Einrichtungen, Santätshäuser etc.) haben wir ebenfalls ein Infoschreiben zusammengestellt. Dieses finden Sie unten.
Folgend sind unsere Formulare aufgeführt:
Information für Patienten
Information und Einwilligung für gesetzlich Versicherte
Information und Einwilligung für Privatversicherte und Selbstzahler
Information für Leistungserbringer